Elterninfo 4. Klasse

Übertrittsregelungen ab Schuljahr 2020/21

Probearbeitenregelung in der 4. Klasse: 18 Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis

Empfohlen werden:
- 10 angesagte Probearbeiten in Deutsch
-   4  angesagte Probearbeiten in Mathematik
-   4  angesagte Probearbeiten in HSU

Über die konkrete Anzahl entscheidet die Schule in pädagogischer Verantwortung und in Anlehnung an § 10 Abs. 1 GrSO
 
Probearbeitenfreie Zeit:
 - erste Woche nach dem Sommerferienende
 - erste Woche nach dem Herbstferienende
 - letzte Woche vor   den Weihnachtsferien
 - erste Woche nach den Weihnachtsferien
 - erste Woche nach den Faschingsferien


Übertritt ins Gymnasium von der 4. Klasse Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase sinnvoll ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich.

Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht:
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern und aufnehmende Schule:
Die Eltern können sich nach einem Beratungsgespräch an der aufnehmenden Schule für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
 

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