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Das bayerische SchulsystemÜbertrittsregelungen ab Schuljahr 2020/21Probearbeitenregelung in der 4. Klasse: 18 Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis Empfohlen werden: Über die konkrete Anzahl entscheidet die Schule in pädagogischer Verantwortung und in Anlehnung an § 10 Abs. 1 GrSO
Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden. |
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