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Das bayerische SchulsystemHier erhalten Sie Informationen über das bayerische Schulsystem. Übertrittsregelungen ab Schuljahr 2020/21
Empfohlen werden: Über die konkrete Anzahl entscheidet die Schule in pädagogischer Verantwortung und in Anlehnung an § 10 Abs. 1 GrSO
Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden. ![]() |
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